Hat man als Urlauber Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter, wenn man bei einem Schiffsunfall (Havarie) verletzt wird und die Kreuzfahrt abgebrochen werden muss?

Ja. Wird der Urlauber bei einer Havarie auf einer Kreuzfahrt verletzt, liegt ein Reisemangel vor. Eine Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter ist möglich. Ob der Urlauber zusätzliche Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen kann, hängt davon ab, Weiterlesen