Wenn man kurz vor Urlaubsstart eine Kreuzfahrt storniert, muss man dann trotzdem den gesamten Reisepreis bezahlen?

Nein, nur einen Teil. Reisekunden können vor Beginn einer Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter darf in einem solchen Fall aber Stornokosten verlangen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, also im „Kleingedruckten“, finden sich die Stornopauschalen. Wird kurz vor Beginn der Reise storniert, können die Stornokosten zwar sehr hoch sein (bis zu 90 Prozent), 100 Prozent des Reisepreises kann der Reiseveranstalter in der Regel aber nicht fordern.