Nein. Bei kleineren Mängeln ist die Beauftragung eines Anwalts/Anwältin nicht gleich erforderlich. Der enttäuschte Urlauber sollte es erstmal selbst versuchen, seine Ansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden und durchzusetzen. Reiseveranstalter verhalten sich bei begründeten Reklamationen oftmals kulant. Rechtsbeistand sollte man bei schwerwiegenden Mängeln nehmen und natürlich auch, wenn es zu einem Personen- und größeren Sachschaden auf der Reise gekommen ist. Weiterlesen