Muss man als Urlauber bei einer vom Reiseveranstalter aufgrund des Nahost-Konflikts vorgenommenen Absage einer Kreuzfahrt eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen Reisegutschein akzeptieren, oder bekommt man sein Geld zurück?

Wird eine Orient-Kreuzfahrt aufgrund der aktuellen Lage (Stand 1. März 2026) in Dubai, Abu Dhabi, Bahrain, Doha u.a. vom Reiseveranstalter berechtigt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abgesagt, hat der Reisekunde Anspruch darauf, den vollständigen Reisepreis zurückzubekommen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückbezahlen. Einen Reisegutschein oder eine Umbuchung muss der Reisende nicht akzeptieren, aber freiwillig kann natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter getroffen werden. Weiterlesen

Welche Entschädigung bekommt man als Urlauber, wenn eine Kreuzfahrt wegen eines Maschinenschadens am Schiff abgesagt wird?

Sagt der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt ab, muss der Reisepreis umgehend an den Reisekunden erstattet werden. Der Reiseveranstalter hat dafür maximal 14 Tage Zeit. Einen Gutschein muss der Reisende nicht akzeptieren. Dem Reisekunden stehen zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter zu, z.B. Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude oder die Übernahme von unnützen Ausgaben des Urlaubers, wenn sich der Reiseveranstalter nicht entlasten kann. Weiterlesen

Kann ein Reiseveranstalter 100% des Reisepreises als pauschale Stornokosten verlangen, wenn der Urlauber eine gebuchte Kreuzfahrt eine Woche vor Reisestart storniert?

Bei der Stornierung einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter pauschale Stornokosten verlangen, soweit dieses vertraglich zwischen dem Reisekunden und dem Reiseveranstalter vereinbart wurde. Entsprechende Stornopauschalen finden sich zumeist in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters. Die Höhe der Stornopauschalen muss aber angemessen sein, pauschale Stornokosten in Höhe von 100% des Reisepreises gelten als nicht angemessen. Zahlreiche Urteile zu der Höhe von Stornokosten finden sich in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen

Kann man vom Reisevertrag zurücktreten, wenn man eine Flusskreuzfahrt machen will und nach der Ankunft an Bord mitgeteilt bekommt, dass das Schiff reparaturbedingt im Hafen bleibt und an allen Tagen der geplanten Reise nur ein Ersatzprogramm per Bustransfer angeboten wird?

Liegen erhebliche Reisemängel vor, kann der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Fährt oder fliegt der Urlauber zum Kreuzfahrtschiff und fällt eine Kreuzfahrt wegen technischen Mängeln am Schiff aus, muss der Urlauber ein Ersatzprogramm nicht akzeptieren. Für den Urlauber ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Neben Rückzahlung des Reisepreises steht dem Reisenden möglicherweise u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder auch auf Erstattung unnützer Anreisekosten zum Schiff zu. Weiterlesen