Aufgrund eines Verdi-Streiks an Flughäfen wurde mein Flug zum Starthafen meiner einwöchigen Kreuzfahrt gestrichen und die Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, da keine zeitnahe Nachreise möglich war. Bekomme ich den Reisepreis zurück?

Ja. Sagt der Reiseveranstalter eine Pauschalreise ab, muss er innerhalb von 14 Tagen den vollständigen Reisepreis erstatten. Kann sich der Reiseveranstalter bezüglich der Absage auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen, Weiterlesen

Wenn während einer Kreuzfahrt auf einem Schiff Reparaturmaßnahmen mit längeren und erhebliche Lärmbeeinträchtigungen durchgeführt werden, kann man dann den Preis mindern?

Ja. Lärmbeeinträchtigungen über ein zumutbares Maß hinaus muss ein Urlauber weder in einem Hotel noch auf einem Kreuzfahrtschiff hinnehmen. Es kommt aber auf die Intensität der Lärmbeeinträchtigung an. Finden die Reparaturarbeiten auf der Kreuzfahrt nur an Weiterlesen

Haftet der Reiseveranstalter, wenn der Urlauber an Bord eines Kreuzfahrtschiffes eine Lebensmittelvergiftung erleidet bzw. an einer Norovirus-Infektion erkrankt?

Bei Erkrankungsfällen wegen Lebensmittelproblemen oder unhygienischen Verhältnissen an Bord eines Kreuzfahrtschiffes stellen sich immer Beweisfragen. Wenn der Reisekunden darlegen und beweisen kann, dass er aufgrund von mangelhaften Lebensmitteln oder unhygienischen Zuständen an Weiterlesen

Falls eine Moselkreuzfahrt wegen der Schleusensperrung nun nicht mehr komplett stattfinden kann, sondern Passagen entfallen, kann man kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten?

Wird dem Reisekunden vor Start der Reise vom Reiseveranstalter mitgeteilt, dass es zu erheblichen Änderungen auf der Kreuzfahrt kommt, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Ob eine Änderung erheblich ist, muss am Einzelfall geprüft werden. Fällt beispielsweise nur ein Ziel von zehn vereinbarten Zielen aus, ist die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten. Fallen mehr als die Hälfte der zugesagten Ziele aus, kann von einer erheblichen Änderung ausgegangen werden. Weiterlesen

Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, da das eingeplante Schiff erst durch ein gefährliches Seegebiet (Rotes Meer) müsste, um rechtzeitig zum Startpunkt der Kreuzfahrt zu kommen, hat man dann als Kunde keinen Entschädigungsanspruch, obwohl die eigentliche Kreuzfahrt überhaupt nichts mit dem gefährlichen Seegebiet zu tun hat?

Wenn sich ein Reiseveranstalter bei der Absage einer Kreuzfahrt auf einen sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand (Gefahrenlage) beruft, muss er genau darlegen, warum die vom Kunden gebuchte Kreuzfahrt (Reise) hiervon betroffen ist. Liegt lediglich eine unternehmerische Entscheidung der Reederei vor, ein Seegebiet zu umfahren, Weiterlesen

Wenn ein Reiseveranstalter zusagt, dass eine Kreuzfahrt auf einem umfangreich renovierten und modernisierten Schiff durchgeführt wird und das Kreuzfahrt dann doch im alten Zustand eingesetzt wird, ist das dann ein Reisemangel?

Ja. Wird eine umfangreiche Modernisierung eines Schiffes im Rahmen der Buchung und Abschluss des Reisevertrages angepriesen und zugesichert und das Schiff wird dann doch nicht umgebaut, liegt ein Reisemangel vor. Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Ansprüche für den Reisekunden, wenn er eine Mitteilung vom Reiseveranstalter erhält, dass die zugesagte Modernisierung nicht durchgeführt wird. Der Kunde kann beispielweise Weiterlesen

Muss man es als Urlauber hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass der Zielhafen (Endpunkt der Reise) geändert wird?

Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat man als Reisekunde, wenn der im Rahmen des Reisevertrages gebuchte Flug zum Kreuzfahrtschiff ausfällt und der Reiseveranstalter deswegen die Kreuzfahrt absagt?

Bei Absage der Kreuzfahrt muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis umgehend erstatten. Für zusätzlichen Schadensersatz, z.B. wegen entgangener Urlaubsfreude oder unnütze Fahrtkosten zum Flughafen, kommt es darauf an, ob der Ausfall des Fluges in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters fällt. Kann sich der Reiseveranstalter nicht glaubhaft entlasten (die Schuld von sich weisen), stehen die Chancen auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch gut. Weiterlesen