Was kann man tun, wenn ein Reisevermittler unbefugt die Buchungsbestätigung einer Kreuzfahrt (inkl. Namen des Reisekunden, Adresse, Reisedaten u.a.) aufgrund eines Datenlecks online an Dritte weitergeleitet hat?

In einem solchen Fall sollte man unbedingt handeln. Die unzulässige Weitergabe von Kundendaten stellt einen gravierenden Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) dar. Für den Betroffenen ergibt sich nicht nur ein Unterlassungsanspruch gegen den Reisevermittler, sondern ggf. sind auch weitergehende Schadensersatz- und Schmerzendgeldansprüche möglich. Es bedarf einer Prüfung im Einzelfall.