Wenn es auf einer Kreuzfahrt zu Reisemängeln kommt und der Reisekunde macht eine Preisminderung geltend, muss der Reisende auch einen Reisegutschein vom Reiseveranstalter als Entschädigung akzeptieren?

Nein. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Urlauber den Reisepreis mindern und der Reiseveranstalter muss eine entsprechende Entschädigung auszahlen. Einen Reisegutschein muss der Urlauber nicht akzeptieren, kann aber natürlich einen entsprechenden Gutschein oder eine Preisnachlaß für eine nächste Reise mit dem Reiseveranstalter aushandeln.