Kann man kostenfrei von der gebuchten Kreuzfahrt zurücktreten, wenn der Kreuzfahrtanbieter die Coronaregeln für die Reise nachträglich lockert und auch (wieder) ungeimpfte Passagiere mitreisen lässt?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, die juristischen Meinungen gehen da auseinander, so dass die Problematik letztendlich irgendwann vor Gericht zu entscheiden sind wird. Das Coronaschutzkonzept für eine Kreuzfahrt, mit dem im Rahmen der Vertragsverhandlungen für eine Kreuzfahrt geworben wird, wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Wichtig ist zu prüfen, ob diese Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien des Reisevertrages unter dem Vorbehalt einer Änderung getroffen wird bzw. wurde. Die zeitweise Bestimmung, dass Personen ohne Coronaschutzimpfung keine Kreuzfahrt buchen konnten, diente eher dem Schutz dieser Personengruppe, um sie vor einer Ansteckung auf der Reise (an Bord) und den gesundheitlichen negativen Folgen zu schützen. Die Einschränkung, eine Kreuzfahrt nur für geimpfte Personen anzubieten, schützt jedoch nicht generell, also auch nicht für Geimpfte, vor einer Ansteckung an Bord (bzw. während der Reise). Im Laufe der Pandemie wurden und werden die Schutzkonzepte an die jeweilige Situationen, neue Erfahrungswerte und Studienergebnisse angepasst. Die nachträgliche Änderung des Coronaschutzkonzeptes stellt zwar eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung dar, ist aber nicht als erheblich zu bewerten und rechtfertigt somit seitens des Kunden nicht zu einem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag, zumindest dann nicht, wenn sich der Reiseveranstalter insoweit eine Änderung des Schutzkonzeptes wirksam vorbehalten hat.