Ja, das ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Bereits vor Buchung der Pauschalreise (Kreuzfahrt) muss dem Kunden ein sogenanntes Formblatt übergeben werden, in dem u.a. steht, dass eine Preiserhöhung bei Pauschalreisen wegen gestiegener Treibstoffkosten möglich ist. Im Rahmen des Vertragsabschlusses müssen dann der Reiseveranstalter und der Kunde vereinbaren, dass eine Erhöhung auch für denabgeschlossenen Reisevertrag möglich sein soll. Der Reiseveranstalter bedient sich hierbei zumeist eines Preisänderungsvorbehaltes (Klausel) in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die aber wirksam in den Reisevertrag einbezogen werden müssen. Eine Preiserhöhung darf sodann auch nicht später als 20 Tage vor Reisestart erklärt werden. Sollte sich der Reisepreis um mehr als 8% erhöhen, hat der Reisekunde ein kostenfreies Rücktrittsrecht.