Steht fest, dass zum geplanten Reisestart einer Flusskreuzfahrt aufgrund von Niedrigwasser die meisten Anlaufstellen der Kreuzfahrt nicht per Schiff angefahren werden können, sondern nur per Bus, und das Schiff liegt die meiste Zeit in einem Hafen fest, so kann der Reisende kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt ist immer dann möglich, wenn es zu erheblichen Änderungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen kommt. Dient das Schiff quasi nur noch als Hotel und fährt nicht, hat das mit einer Flusskreuzfahrt nicht mehr viel zu tun, so dass eine erhebliche Änderung der vertraglichen Leistungen vorliegt.
Wenn sich aufgrund der aktuellen Wassersituation auf den Flüssen Fragen zu Ihrer Reise ergeben, können Sie Herrn Rechtsanwalt Rodegra gerne unverbindlich kontaktieren.