Nein. Kommt es zu erheblichen Änderungen auf der geplanten Kreuzfahrt, kann der Reisekunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Umbuchungsangebot muss der Reisende nicht akzeptieren, kann es aber natürlich. Da eine Umbuchung auf eine spätere Flusskreuzfahrt eine Vertragsänderung ist, müssen beide Parteien zustimmen.
Wenn sich für Sie aufgrund der aktuellen Lage (September 2026) eine rechtliche Frage zur Ihrer Flusskreuzfahrt ergibt, können Sie Herrn RA Rodegra gerne unverbindlich per E-Mail (ra@rodegra-law.de) kontaktieren.