Niedrigwasser in der Donau, Mosel und im Rhein führt derzeit (September 2026) zu Änderungen bei Flusskreuzfahrten. Einige Reiseveranstalter bieten Umbuchungen von Reisen auf einen späteren Zeitpunkt an. Muss der Kunde einem Umbuchungsangebot zustimmen?

Nein. Kommt es zu erheblichen Änderungen auf der geplanten Kreuzfahrt, kann der Reisekunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Umbuchungsangebot muss der Reisende nicht akzeptieren, kann es aber natürlich. Da eine Umbuchung auf eine spätere Flusskreuzfahrt eine Vertragsänderung ist, müssen beide Parteien zustimmen. Weiterlesen

Wenn der Flug zum Ausgangshafen einer Kreuzfahrt über das Drehkreuz Dubai gehen soll, kann man dann wegen der aktuellen Situation (März 2026) kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten?

Es kommt darauf an. Gehört die Fluganreise zum Kreuzfahrtschiff mit zum Reisevertrag und erfolgt die Anreise mit Zwischenlandung über ein Drehkreuz im Nahen Osten (Dubai, Abu Dhabi, Doha) dann kann der Urlauber, wenn für den Reisezeitraum weiterhin eine Reisewarnung Weiterlesen