Bekommt der Urlauber sein Geld zurück, wenn er am Starthafen an Bord geht und mitgeteilt bekommt, dass die Reise wegen eines Maschinenschadens ausfallen muss?

Ja. Findet die Kreuzfahrt nicht statt, kann der Reisekunde vom Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückfordern. Ferner ist zu prüfen, ob dem Urlauber zusätzlich weitergehende  Schadensersatzansprüche, etwa für unnütze An- und Abreisekosten oder auch wegen entgangener Urlaubsfreuden, zustehen.