Ja. Findet die Kreuzfahrt nicht statt, kann der Reisekunde vom Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückfordern. Ferner ist zu prüfen, ob dem Urlauber zusätzlich weitergehende Schadensersatzansprüche, etwa für unnütze An- und Abreisekosten oder auch wegen entgangener Urlaubsfreuden, zustehen. Weiterlesen