Wenn es auf einer Kreuzfahrt zu Reisemängeln kommt und der Reisekunde macht eine Preisminderung geltend, muss der Reisende auch einen Reisegutschein vom Reiseveranstalter als Entschädigung akzeptieren?

Nein. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Urlauber den Reisepreis mindern und der Reiseveranstalter muss eine entsprechende Entschädigung auszahlen. Einen Reisegutschein muss der Urlauber nicht akzeptieren, kann aber natürlich einen entsprechenden Gutschein oder eine Preisnachlaß für eine nächste Reise mit dem Reiseveranstalter aushandeln. Weiterlesen

Können sich Reiseveranstalter bei einer Routenänderung der Kreuzfahrt auf ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), also das Kleingedruckte, berufen und eine Reklamation des Kunden mit einem Minderungsbegehren zurückweisen, da eine Klausel in den AGB eine Änderung der vertraglich vereinbarten Route gestattet?

Nein. Die nachträgliche Änderung einer vertraglich vereinbarten Route einer Kreuzfahrt stellt in den meisten Fällen einen Reisemangel dar. Nach der Ansicht zahlreicher Gerichte nützt dem Reiseveranstalter ein Änderungsvorbehalt in seinen AGB nichts, da es sich bei Weiterlesen