Was ist, wenn eine Kreuzfahrt wegen Corona-Fällen an Bord abgebrochen wird und die Passagiere vorzeitig von Bord müssen. Bekommt man als nicht an Corona erkrankter Passagier einen Teil des Reisepreises wieder?

Ja. Wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt vorzeitig abbricht, muss für den nicht erbrachten Teil der Reise eine Erstattung des Reisepreises erfolgen.