Muss der Urlauber es entschädigungslos hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vorm Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass das Kreuzfahrtschiff während der Reise aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage in einem Hafen festmachen muss und die Reiseroute deswegen geändert wird?

Nein. Die vertraglich vereinbare Reiseroute muss eingehalten werden. Wird die Route geändert, liegt ein Reisemangel vor, der zumindest eine Preisminderung rechtfertigt. Wird dem Urlauber vor Start der Kreuzfahrt mitgeteilt, dass es zu Änderungen kommt und diese sind erheblich, dann kann der Reisekunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Liegen die Gründe der Änderung in der Risikosphäre des Reiseveranstalters und kann der sich nicht entlasten, besteht für den Reisenden zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel für entgangene Urlaubsfreude. Solche Fälle sind durchaus kompliziert in ihrer Bewertung. Rechtsanwalt Kay Rodegra steht für ein Informationsgespräch gerne zur Verfügung. Weiterlesen

Sind die großen Anbieter von Kreuzfahrten, also etwa AIDA Cruises, TUI Cruises, MSC, NCL, Hapag-Lloyd Cruises, Royal Carribean, Costa Kreuzfahrten usw. immer die jeweiligen Haftungsgegner für den Urlauber, wenn es auf einem der jeweiligen Schiffe zu Reisemängeln kommt?

Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen