Liegt ein Versicherungsfall der Reiseabbruchversicherung vor, wenn man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes bis zum Ende der Reise wegen eine Erkrankung/Infektion in einer Quarantänekabine untergebracht wird?

Nach Meinung von Rechtsanwalt Kay Rodegra: Ja, aber da gehen die juristischen Meinungen derzeit noch auseinander. Bei einer Zwangsausschiffung in einem Hafen wegen einer Erkrankung/ Infektion (z.B. Corona) ist der Fall klar, die Reise wird abgebrochen. Einige Gerichtverfahren befassen sich derzeit aber mit der Frage, ob auch ein Reiseabbruch vorliegt, wenn der erkrankte/infizierte Passagier zwar auf dem Schiff bleibt, aber bis zum Ende der Reise in einer Kabine isoliert wird und erst am Zielhafen das Kreuzfahrtschiff verlassen darf. Entsprechende Urteile werden in der Würzburger Tabelle genannt werden.