Bei Absage der Kreuzfahrt muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis umgehend erstatten. Weiterlesen
Artikel in der Kategorie ‘Kreuzfahrtfrage der Woche’
Wenn es auf einer Kreuzfahrt zu Reisemängeln kommt und der Reisekunde macht eine Preisminderung geltend, muss der Reisende auch einen Reisegutschein vom Reiseveranstalter als Entschädigung akzeptieren?
Nein. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Urlauber den Reisepreis mindern und der Reiseveranstalter muss eine entsprechende Entschädigung auszahlen. Einen Reisegutschein muss der Urlauber nicht akzeptieren, kann aber natürlich einen entsprechenden Gutschein oder eine Preisnachlaß für eine nächste Reise mit dem Reiseveranstalter aushandeln. Weiterlesen
Wenn die gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff in die Werft muss, muss der Reisekunde dann eine angebotene Ersatzreise auf einem anderen Schiff mit ganz anderen Zielen auf der Kreuzfahrtroute akzeptieren und antreten?
Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise Weiterlesen
Welche Ansprüche hat ein Reisekunde, wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt wegen eines Maschinenschadens am Schiff absagt?
Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, hat der Kunde einen Anspruch darauf, sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis erstattet zu bekommen. Die Erstattung muss ohne Abzüge vorgenommen werden und hat innerhalb von 14 Tagen nach der Absage zu erfolgen. Weiterlesen
Kann ein Reisekunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Route einer gebuchten Kreuzfahrt ins/durch das Rote Meer aufgrund der Angriffe von Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe geändert wird?
Ein kostenfreier Rücktritt von einer Kreuzfahrt (Pauschalreise) ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte urteilen bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt hierzu unterschiedlich, darum kann an dieser Stelle nur eine Einschätzung abgegeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, Weiterlesen
Kann ein Reisekunde seine gebuchte Kreuzfahrt im/durch das Rote Meer wegen der derzeitigen Angriffe von Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe kostenfrei stornieren?
Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reisende aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist auch stets eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Von Schiffsreisen im oder durch das Rote Weiterlesen
Kann man von einer Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn der Reiseveranstalter mitteilt, dass das gebuchte Kreuzfahrtschiff gegen ein anderes Schiff ausgetauscht und auch die Route der Reise geändert wird?
Kommt es nach Abschluss des Reisevertrages zu erheblichen Änderungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, kann der Reisekunde kostenfrei von der Kreuzfahrt (Pauschalreise) zurücktreten. Kommt es zu einem Schiffswechsel, Weiterlesen
Der Rückflug von unserer Kreuzfahrt nach Deutschland hatte wegen eines Defekts am Flieger 7 Stunden Verspätung. Können wir, obwohl der Rückflug mit zum Reisevertrag gehörte, von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung nach den EU-Fluggastrechten fordern?
Wenn die EU-Fluggastrechte für den Flug gelten, ist ein Anspruch möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Flug individuell gebucht wurde oder Bestandteil einer Pauschalreise (Kreuzfahrt) ist. Bei größeren Flugverspätungen (ab 3 Stunden) kann sich gegen die Airline ein Anspruch auf eine sog. Ausgleichszahlung ergeben, wenn sich die Fluggesellschaft nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. schlechtes Wetter) berufen kann. Ein technischer Defekt am Flugzeug stellt in der Regel keinen Entlastungsgrund dar, so dass der Passagier eine Ausgleichszahlung fordern kann. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstreckenlänge und liegt zwischen 250 und 600 €. Die EU-Fluggastrechte sind für jeden Flug, egal mit welcher Airline, ab einem Flughafen der EU anwendbar, ferner für Flüge von einem Drittstaat in die EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat (z.B. New York nach Frankfurt/M. mit Lufthansa). Kommt es zu einer größeren Verspätung, muss die Fluggesellschaft den Passagier über die Fluggastrechte informieren. Weiterlesen
Die Route unserer Kreuzfahrt im Mittelmeer wird wegen der Lage in Israel geändert und vereinbarte Häfen fallen aus. Können wir den Preis mindern?
Ja. Wenn zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Weiterlesen
Kann man kostenfrei von einer Kreuzfahrt zurücktreten, wenn es zu einer Routenänderung im östlichen Mittelmeer aufgrund der aktuellen Lage in Israel kommt und die Häfen Haifa und Ashdod gestrichen werden?
Ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte urteilen bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt hierzu unterschiedlich, darum kann an dieser Stelle nur eine Einschätzung abgegeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, Weiterlesen