Kann man vom Reisevertrag zurücktreten, wenn man eine Flusskreuzfahrt machen will und nach der Ankunft an Bord mitgeteilt bekommt, dass das Schiff reparaturbedingt im Hafen bleibt und an allen Tagen der geplanten Reise nur ein Ersatzprogramm per Bustransfer angeboten wird?

Liegen erhebliche Reisemängel vor, kann der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Fährt oder fliegt der Urlauber zum Kreuzfahrtschiff und fällt eine Kreuzfahrt wegen technischen Mängeln am Schiff aus, muss der Urlauber ein Ersatzprogramm nicht akzeptieren. Für den Urlauber ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Neben Rückzahlung des Reisepreises steht dem Reisenden möglicherweise u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder auch auf Erstattung unnützer Anreisekosten zum Schiff zu. Weiterlesen

Sind die großen Anbieter von Kreuzfahrten, also etwa AIDA Cruises, TUI Cruises, MSC, NCL, Hapag-Lloyd Cruises, Royal Carribean, Costa Kreuzfahrten usw. immer die jeweiligen Haftungsgegner für den Urlauber, wenn es auf einem der jeweiligen Schiffe zu Reisemängeln kommt?

Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen

Wie hoch ist eine Entschädigung vom Reiseveranstalter, wenn beim Flug vom Zielhafen einer Kreuzfahrt nach Hause mein Reisekoffer verloren geht und nie wieder auftaucht?

Gehört der Flug mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter für den Kofferverlust haften. Der Reisekunde hat Anspruch darauf, den Zeitwert des Koffers samt Inhalt ersetzt zu bekommen. Der Reiseveranstalter kann sich aber auf Haftungshöchstgrenzen berufen, die im internationalen Luftverkehr geltend. Bei den meisten Urlauberflügen im Zusammenhang mit Kreuzfahrten findet das sog. Montrealer Übereinkommen Anwendung. Die Haftungshöchstgrenze beträgt dann 1.519 SZR (Sonderziehungsrechte), das entspricht einem Betrag von ca. 1.900 € (der Betrag ändern sich jeden Tag ein wenig). Muss der Reisende während der Kreuzfahrt auf seinen Koffer „verzichten“, kann zusätzlich der Reisepreis gemindert werden. Urteile zum Gepäckverlust bei Pauschalreisen finden sich in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen