Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, da das eingeplante Schiff erst durch ein gefährliches Seegebiet (Rotes Meer) müsste, um rechtzeitig zum Startpunkt der Kreuzfahrt zu kommen, hat man dann als Kunde keinen Entschädigungsanspruch, obwohl die eigentliche Kreuzfahrt überhaupt nichts mit dem gefährlichen Seegebiet zu tun hat?

Wenn sich ein Reiseveranstalter bei der Absage einer Kreuzfahrt auf einen sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand (Gefahrenlage) beruft, muss er genau darlegen, warum die vom Kunden gebuchte Kreuzfahrt (Reise) hiervon betroffen ist. Liegt lediglich eine unternehmerische Entscheidung der Reederei vor, ein Seegebiet zu umfahren, Weiterlesen

Hat man Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der beim Reiseveranstalter gebuchte Flug zum Starthafen einer Kreuzfahrt wegen eines technischen Defekts ausfällt und die Kreuzfahrt abgesagt wird?

Ist der Flug Bestandteil des Reisevertrages, haftet der Reiseveranstalter, wenn es im Rahmen der Flugabwicklung zu Problemen kommt. Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, weil der Flug aufgrund technischer Probleme am eingesetzten Flieger nicht durchgeführt kann, Weiterlesen