Hat ein Reisekunde Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter, der jetzt schon eine für nächstes Jahr gebuchte Kreuzfahrt im Orient (Dubai, Abu Dhabi u.a.) aufgrund der Sicherheitslage absagt?

Es kommt darauf an. Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reiseveranstalter und auch der Reisekunde aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist Weiterlesen

Können sich Reiseveranstalter bei einer Routenänderung der Kreuzfahrt auf ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), also das Kleingedruckte, berufen und eine Reklamation des Kunden mit einem Minderungsbegehren zurückweisen, da eine Klausel in den AGB eine Änderung der vertraglich vereinbarten Route gestattet?

Nein. Die nachträgliche Änderung einer vertraglich vereinbarten Route einer Kreuzfahrt stellt in den meisten Fällen einen Reisemangel dar. Nach der Ansicht zahlreicher Gerichte nützt dem Reiseveranstalter ein Änderungsvorbehalt in seinen AGB nichts, da es sich bei Weiterlesen