Ja. Wird der Urlauber bei einer Havarie auf einer Kreuzfahrt verletzt, liegt ein Reisemangel vor. Eine Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter ist möglich. Ob der Urlauber zusätzliche Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen kann, hängt davon ab, Weiterlesen