Es ergeben sich verschiedene Ansprüche für den Urlauber. Findet die Reise gar nicht statt, kann der Reisekunde den Reisepreis in voller Höhe vom Reiseveranstalter zurückfordern. Fallen nur ein paar Tage zu Beginn der Reise aus und der Urlauber tritt die Reise an, kann der Reisepreis bezüglich der ausgefallenen Tage um 100% gemindert werden. In beiden Fällen können sich auch Schadensersatzansprüche des Reisenden ergeben, z.B. für unnütze Aufwendungen oder auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Fachanwalt Reiserecht’
Kann man den Reisepreis mindern, wenn die Route einer Kreuzfahrt wegen des Ukraine-Krieges geändert wird und z.B. Sankt Petersburg gestrichen wird?
Fallen zugesicherte Ziele auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Zur Minderungshöhen finden sich zahlreiche Urteile in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen
Welche Rechte hat man, wenn eine Kreuzfahrt kurz vor Reisestart vom Reiseveranstalter abgesagt wird?
In solchen Fällen hat der Urlauber Anspruch auf umgehende Erstattung des Reisepreises. Kommt der Grund für den Rücktritt aus der Risikosphäre Weiterlesen