Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘Innen- statt Außenkabine’

Kann man einen Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen, wenn vor der Reise erhebliche Änderungen mitgeteilt werden?

  • Samstag, 1. Oktober 2016

Ja. Kommt es zu größeren Änderungen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Kündigung des Vertrages nach § 651e I BGB berechtigt. Der Reisekunde hat dann Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises, Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Wenn ein zugesagter Hafen über Nacht angelaufen werden soll, um auch das Nachtleben in der Hafenstadt erleben zu können, die Nacht aber ausfällt und das Kreuzfahrtschiff erst am nächsten Morgen anlegt und am frühen Abend wieder abfährt, liegt dann ein minderungsfähiger Reisemangel vor?




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  • Stand: Januar 2025




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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