Liegen erhebliche Reisemängel vor, kann der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Fährt oder fliegt der Urlauber zum Kreuzfahrtschiff und fällt eine Kreuzfahrt wegen technischen Mängeln am Schiff aus, muss der Urlauber ein Ersatzprogramm nicht akzeptieren. Für den Urlauber ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Neben Rückzahlung des Reisepreises steht dem Reisenden möglicherweise u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder auch auf Erstattung unnützer Anreisekosten zum Schiff zu. Weiterlesen
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Wenn der auf der Fluganreise zum Schiff aufgegebene Koffer nicht ankommt und man ohne Gepäck die Kreuzfahrt antreten muss und der Koffer erst Tage später nachgeliefert wird, hat man Anspruch auf eine Preisminderung gegen den Reiseveranstalter?
Ja, wenn die Fluganreise zum Schiff mit zum Reisevertrag gehört. In der Würzburger Tabelle finden sich entsprechende Urteile. Der Urlauber kann sich auch Weiterlesen