Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Kreuzfahrt Mangel’
Wenn wegen eines Maschinenschadens die Route eines Kreuzfahrtschiffes geändert werden muss, liegt dann ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt?
Ja, fallen vertraglich zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Einen Reisegutschein muss der Kunde nicht akzeptieren, eine begründete Preisminderung muss ausbezahlt werden. Weiterlesen