Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘MSC sagt Kreuzfahrt ab’

Welche Ansprüche hat ein Reisekunde, wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt wegen eines Maschinenschadens am Schiff absagt?

  • Mittwoch, 3. Januar 2024

Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, hat der Kunde einen Anspruch darauf, sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis erstattet zu bekommen. Die Erstattung muss ohne Abzüge vorgenommen werden und hat innerhalb von 14 Tagen nach der Absage zu erfolgen. Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Ist es möglich, eine für August gebuchte Kreuzfahrt aus Sorge vor einer weiteren Eskalation im Konflikt zwischen Israel und Iran kostenfrei zu stornieren?




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  • Stand: Januar 2025




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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