Unser Rückflug von einer Kreuzfahrt über das Drehkreuz Doha wurde gestrichen. Muss der Reiseveranstalter einen Ersatzflug stellen?

Wenn die Rückreise, d.h. der Rückflug mit zum Reisevertrag gehört, muss der Reiseveranstalter bei einem Flugausfall für Ersatz sorgen. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt der Reiseveranstalter diese allein. Wird der Rückflug mit einer erheblichen Verzögerung erbracht, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Weiterlesen

Haftet der Reiseveranstalter, wenn der Urlauber an Bord eines Kreuzfahrtschiffes eine Lebensmittelvergiftung erleidet bzw. an einer Norovirus-Infektion erkrankt?

Bei Erkrankungsfällen wegen Lebensmittelproblemen oder unhygienischen Verhältnissen an Bord eines Kreuzfahrtschiffes stellen sich immer Beweisfragen. Wenn der Reisekunden darlegen und beweisen kann, dass er aufgrund von mangelhaften Lebensmitteln oder unhygienischen Zuständen an Weiterlesen