Hat ein Reisekunde Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter, der jetzt schon eine für nächstes Jahr gebuchte Kreuzfahrt im Orient (Dubai, Abu Dhabi u.a.) aufgrund der Sicherheitslage absagt?

Es kommt darauf an. Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reiseveranstalter und auch der Reisekunde aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist Weiterlesen