Wer aus Sorge und Ängsten eine gebuchte Kreuzfahrt nicht antreten möchte und storniert, kann in der Regel nicht auf Hilfe, d.h. Kostenübernahme der Stornokosten durch die Reiserücktrittskostenversicherung hoffen. Die bloße Angst, eine Reise nicht anzutreten, ist kein versichertes Risiko. Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt z.B., wenn der Urlauber aufgrund einer unvorhersehbare Erkrankung nicht mehr reisefähig ist, ein naher Angehöriger plötzlich verstirbt, kurz vor der Reise eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird oder auch, wenn vor Reisestart die Wohnung oder das Haus des Urlaubers vom Hochwasser heimgesucht wird oder von Feuer zerstört wird. Weiterlesen