Bei der Stornierung einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter pauschale Stornokosten verlangen, soweit dieses vertraglich zwischen dem Reisekunden und dem Reiseveranstalter vereinbart wurde. Entsprechende Stornopauschalen finden sich zumeist in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters. Die Höhe der Stornopauschalen muss aber angemessen sein, pauschale Stornokosten in Höhe von 100% des Reisepreises gelten als nicht angemessen. Zahlreiche Urteile zu der Höhe von Stornokosten finden sich in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen
Artikel in der Kategorie ‘Kreuzfahrtfrage der Woche’
Kann ich meinen Hund mit an Bord eines Kreuzfahrtschiffes nehmen oder darf der Reiseveranstalter die Mitnahme untersagen?
Ein Reisekunde kann nicht davon ausgehen, dass er seinen Hund mit an Bord eines Kreuzfahrtschiffes nehmen darf. Es gelten jeweils die Vorgaben des Reiseveranstalters und der Reedereien. Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die eine Kreuzfahrt mit einem Hund erlauben. Weiterlesen
Haftet ein Reiseveranstalter, wenn sich auf einem Kreuzfahrtschiff zahlreiche Passagiere mit dem Norovirus infizieren?
Es kommt auf die jeweilige Situation an. Wenn eine hohe Anzahl von Urlaubern an Bord erkrankt, kann ein Anscheinsbeweis dafür angenommen werden, dass Weiterlesen
Muss ein Reiseveranstalter die Stornokosten für den vom Reisenden separat gebuchten Flug zum Starthafen einer Kreuzfahrt in Dubai übernehmen, wenn eine Orient-Kreuzfahrt ohne jegliche Begründung vom Reiseveranstalter abgesagt wird?
Ja. Sagt ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt ab, muss er unnütze Kosten des Urlaubers tragen, wenn der Reiseveranstalter sich nicht entlasten kann. Weiterlesen
Kann man vom Reisevertrag zurücktreten, wenn man eine Flusskreuzfahrt machen will und nach der Ankunft an Bord mitgeteilt bekommt, dass das Schiff reparaturbedingt im Hafen bleibt und an allen Tagen der geplanten Reise nur ein Ersatzprogramm per Bustransfer angeboten wird?
Liegen erhebliche Reisemängel vor, kann der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Fährt oder fliegt der Urlauber zum Kreuzfahrtschiff und fällt eine Kreuzfahrt wegen technischen Mängeln am Schiff aus, muss der Urlauber ein Ersatzprogramm nicht akzeptieren. Für den Urlauber ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Neben Rückzahlung des Reisepreises steht dem Reisenden möglicherweise u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder auch auf Erstattung unnützer Anreisekosten zum Schiff zu. Weiterlesen
Wenn ein Reiseveranstalter vor Reisestart eine Änderung der Route einer Kreuzfahrt mitteilt, muss man dann reagieren oder kann man nach der Reise eine Minderung fordern?
Teilt der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt Änderungen der gebuchten Leistungen mit und der Kunde ist damit nicht einverstanden, Weiterlesen
Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte Kreuzfahrt ohne jegliche Begründung absagt und nur eine kostenfreie Umbuchung anbietet, muss man das akzeptieren?
Eine Umbuchung ist immer einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Bei einer Absage der Kreuzfahrt kann der Urlauber das Angebot einer Umbuchung auf eine andere Reise annehmen, muss es aber nicht. Sagt ein Reiseveranstalter eine gebuchte Weiterlesen
Wenn eine gebuchte Flusskreuzfahrt wegen eines verzögerten Werftaufenthaltes des Schiffes abgesagt wird, hat man als Urlauber Anspruch auf Schadensersatz?
Wird eine gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, Weiterlesen
Sind die großen Anbieter von Kreuzfahrten, also etwa AIDA Cruises, TUI Cruises, MSC, NCL, Hapag-Lloyd Cruises, Royal Carribean, Costa Kreuzfahrten usw. immer die jeweiligen Haftungsgegner für den Urlauber, wenn es auf einem der jeweiligen Schiffe zu Reisemängeln kommt?
Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen
Aufgrund eines Hurrikans sind auf einer Kreuzfahrt zwei zugesagte Häfen ausgefallen. Besteht Anspruch auf eine Preisminderung?
Ja. Die meisten Gerichte sehen bei dem witterungsbedingten Ausfall eines Hafens einen Reisemangel für gegeben. Bei einer Preisminderung kommt es zudem auf ein Weiterlesen