Sind die großen Anbieter von Kreuzfahrten, also etwa AIDA Cruises, TUI Cruises, MSC, NCL, Hapag-Lloyd Cruises, Royal Carribean, Costa Kreuzfahrten usw. immer die jeweiligen Haftungsgegner für den Urlauber, wenn es auf einem der jeweiligen Schiffe zu Reisemängeln kommt?

Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen

Hat ein Reisekunde Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter, der jetzt schon eine für nächstes Jahr gebuchte Kreuzfahrt im Orient (Dubai, Abu Dhabi u.a.) aufgrund der Sicherheitslage absagt?

Es kommt darauf an. Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reiseveranstalter und auch der Reisekunde aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist Weiterlesen

Wie hoch ist eine Entschädigung vom Reiseveranstalter, wenn beim Flug vom Zielhafen einer Kreuzfahrt nach Hause mein Reisekoffer verloren geht und nie wieder auftaucht?

Gehört der Flug mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter für den Kofferverlust haften. Der Reisekunde hat Anspruch darauf, den Zeitwert des Koffers samt Inhalt ersetzt zu bekommen. Der Reiseveranstalter kann sich aber auf Haftungshöchstgrenzen berufen, die im internationalen Luftverkehr geltend. Bei den meisten Urlauberflügen im Zusammenhang mit Kreuzfahrten findet das sog. Montrealer Übereinkommen Anwendung. Die Haftungshöchstgrenze beträgt dann 1.519 SZR (Sonderziehungsrechte), das entspricht einem Betrag von ca. 1.900 € (der Betrag ändern sich jeden Tag ein wenig). Muss der Reisende während der Kreuzfahrt auf seinen Koffer „verzichten“, kann zusätzlich der Reisepreis gemindert werden. Urteile zum Gepäckverlust bei Pauschalreisen finden sich in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen