Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, da das eingeplante Schiff erst durch ein gefährliches Seegebiet (Rotes Meer) müsste, um rechtzeitig zum Startpunkt der Kreuzfahrt zu kommen, hat man dann als Kunde keinen Entschädigungsanspruch, obwohl die eigentliche Kreuzfahrt überhaupt nichts mit dem gefährlichen Seegebiet zu tun hat?

Wenn sich ein Reiseveranstalter bei der Absage einer Kreuzfahrt auf einen sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand (Gefahrenlage) beruft, muss er genau darlegen, warum die vom Kunden gebuchte Kreuzfahrt (Reise) hiervon betroffen ist. Liegt lediglich eine unternehmerische Entscheidung der Reederei vor, ein Seegebiet zu umfahren, Weiterlesen

Wenn ein Reiseveranstalter zusagt, dass eine Kreuzfahrt auf einem umfangreich renovierten und modernisierten Schiff durchgeführt wird und das Kreuzfahrt dann doch im alten Zustand eingesetzt wird, ist das dann ein Reisemangel?

Ja. Wird eine umfangreiche Modernisierung eines Schiffes im Rahmen der Buchung und Abschluss des Reisevertrages angepriesen und zugesichert und das Schiff wird dann doch nicht umgebaut, liegt ein Reisemangel vor. Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Ansprüche für den Reisekunden, wenn er eine Mitteilung vom Reiseveranstalter erhält, dass die zugesagte Modernisierung nicht durchgeführt wird. Der Kunde kann beispielweise Weiterlesen

Muss man es als Urlauber hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass der Zielhafen (Endpunkt der Reise) geändert wird?

Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat man als Reisekunde, wenn der im Rahmen des Reisevertrages gebuchte Flug zum Kreuzfahrtschiff ausfällt und der Reiseveranstalter deswegen die Kreuzfahrt absagt?

Bei Absage der Kreuzfahrt muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis umgehend erstatten. Für zusätzlichen Schadensersatz, z.B. wegen entgangener Urlaubsfreude oder unnütze Fahrtkosten zum Flughafen, kommt es darauf an, ob der Ausfall des Fluges in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters fällt. Kann sich der Reiseveranstalter nicht glaubhaft entlasten (die Schuld von sich weisen), stehen die Chancen auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch gut. Weiterlesen

Macht es im Vergleich zu einer z.B. 14-tägigen Kreuzfahrt einen Unterscheid, wenn auf einer Weltreise zugesagte Häfen gestrichen werden? Hat der Reisekunde dennoch Anspruch gegen seinen Reiseveranstalter auf eine Preisminderung wegen Reisemängeln?

Nein, es macht keinen Unterschied und „Ja“, es liegt auch bei einer Routenänderung auf einer Weltreise ein Reisemangel vor. Wenn zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor, der eine Preisminderung rechtfertigt. Es kommt dabei nicht darauf an, wieviele Tage der Urlauber an Bord verbringt. Ist die Reise durch die Streichung von vertraglich zugesagten Weiterlesen

Welche Rechte hat man gegen den Reiseveranstalter, wenn ein Flughafen wegen Aktionen von Umweltaktivisten (Klimaschützern) geschlossen werden muss und der Flug zum Schiff gestrichen wird und man sein Kreuzfahrtschiff verpasst?

Gehört der Flug mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Flug ordnungsgemäß erbringen. Wird ein Flughafen aufgrund von widerrechtlichen Handlungen Dritte gesperrt und ist eine zeitnahe Ersatzbeförderung des Urlaubers oder auch eine zumutbare Nachreise Weiterlesen