Sagt der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt ab, muss der Reisepreis umgehend an den Reisekunden erstattet werden. Der Reiseveranstalter hat dafür maximal 14 Tage Zeit. Einen Gutschein muss der Reisende nicht akzeptieren. Dem Reisekunden stehen zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter zu, z.B. Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude oder die Übernahme von unnützen Ausgaben des Urlaubers, wenn sich der Reiseveranstalter nicht entlasten kann. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Absage Nicko Cruises’
Muss man bei Reisemängeln auf einer Kreuzfahrt oder bei Absage einer Kreuzfahrt eine Entschädigung des Reiseveranstalters in Form eines Reisegutscheins akzeptieren?
Nein. Wenn ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude besteht, kann der Urlauber Weiterlesen