Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘Ansprüche Urlauber Kreuzfahrt’

Welche Ansprüche hat ein Reisekunde, wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt wegen eines Maschinenschadens am Schiff absagt?

  • Mittwoch, 3. Januar 2024

Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, hat der Kunde einen Anspruch darauf, sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis erstattet zu bekommen. Die Erstattung muss ohne Abzüge vorgenommen werden und hat innerhalb von 14 Tagen nach der Absage zu erfolgen. Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Wenn ein zugesagter Hafen über Nacht angelaufen werden soll, um auch das Nachtleben in der Hafenstadt erleben zu können, die Nacht aber ausfällt und das Kreuzfahrtschiff erst am nächsten Morgen anlegt und am frühen Abend wieder abfährt, liegt dann ein minderungsfähiger Reisemangel vor?




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  • Stand: Januar 2025




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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