Nein. Auf einem Hochsee-Kreuzfahrtschiff muss ein Schiffsarzt mit an Bord sein, wenn er fehlt, liegt ein Reisemangel vor, für den der Reiseveranstalter haften muss. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Bordarzt einen Behandlungsfehler macht. Weiterlesen
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Haftet der Reiseveranstalter, wenn der Schiffsarzt einen Behandlungsfehler macht?
Nein. Der Schiffsarzt ist kein sog. Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Leistungen des Schiffsarztes Weiterlesen