Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, da das eingeplante Schiff erst durch ein gefährliches Seegebiet (Rotes Meer) müsste, um rechtzeitig zum Startpunkt der Kreuzfahrt zu kommen, hat man dann als Kunde keinen Entschädigungsanspruch, obwohl die eigentliche Kreuzfahrt überhaupt nichts mit dem gefährlichen Seegebiet zu tun hat?

Wenn sich ein Reiseveranstalter bei der Absage einer Kreuzfahrt auf einen sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand (Gefahrenlage) beruft, muss er genau darlegen, warum die vom Kunden gebuchte Kreuzfahrt (Reise) hiervon betroffen ist. Liegt lediglich eine unternehmerische Entscheidung der Reederei vor, ein Seegebiet zu umfahren, Weiterlesen

Wenn die gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff in die Werft muss, muss der Reisekunde dann eine angebotene Ersatzreise auf einem anderen Schiff mit ganz anderen Zielen auf der Kreuzfahrtroute akzeptieren und antreten?

Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise Weiterlesen