Muss man es als Urlauber hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass der Zielhafen (Endpunkt der Reise) geändert wird?

Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat man als Reisekunde, wenn der im Rahmen des Reisevertrages gebuchte Flug zum Kreuzfahrtschiff ausfällt und der Reiseveranstalter deswegen die Kreuzfahrt absagt?

Bei Absage der Kreuzfahrt muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis umgehend erstatten. Für zusätzlichen Schadensersatz, z.B. wegen entgangener Urlaubsfreude oder unnütze Fahrtkosten zum Flughafen, kommt es darauf an, ob der Ausfall des Fluges in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters fällt. Kann sich der Reiseveranstalter nicht glaubhaft entlasten (die Schuld von sich weisen), stehen die Chancen auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch gut. Weiterlesen

Liegt ein Versicherungsfall der Reiseabbruchversicherung vor, wenn man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes bis zum Ende der Reise wegen eine Erkrankung/Infektion in einer Quarantänekabine untergebracht wird?

Nach Meinung von Rechtsanwalt Kay Rodegra: Ja, aber da gehen die juristischen Meinungen derzeit noch auseinander. Bei einer Zwangsausschiffung in einem Hafen wegen einer Erkrankung/ Infektion (z.B. Corona) ist der Fall klar, die Reise wird abgebrochen. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat ein Urlauber, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt wegen einer Havarie des Schiffes nicht wie geplant starten kann?

Es ergeben sich verschiedene Ansprüche für den Urlauber. Findet die Reise gar nicht statt, kann der Reisekunde den Reisepreis in voller Höhe vom Reiseveranstalter zurückfordern. Fallen nur ein paar Tage zu Beginn der Reise aus und der Urlauber tritt die Reise an, kann der Reisepreis bezüglich der ausgefallenen Tage um 100% gemindert werden. In beiden Fällen können sich auch Schadensersatzansprüche des Reisenden ergeben, z.B. für unnütze Aufwendungen oder auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen

Kann man kostenfrei von der gebuchten Kreuzfahrt zurücktreten, wenn der Kreuzfahrtanbieter die Coronaregeln für die Reise nachträglich lockert und auch (wieder) ungeimpfte Passagiere mitreisen lässt?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, die juristischen Meinungen gehen da auseinander, so dass die Problematik letztendlich irgendwann vor Gericht zu entscheiden sind wird. Das Coronaschutzkonzept für eine Kreuzfahrt, mit dem im Rahmen der Vertragsverhandlungen für eine Kreuzfahrt geworben wird, wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden Weiterlesen