Ja, fallen vertraglich zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Einen Reisegutschein muss der Kunde nicht akzeptieren, eine begründete Preisminderung muss ausbezahlt werden. Weiterlesen
Ja, fallen vertraglich zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Einen Reisegutschein muss der Kunde nicht akzeptieren, eine begründete Preisminderung muss ausbezahlt werden. Weiterlesen