Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Fachanwalt Reiserecht Kreuzfahrt’
Wie schnell bekommt ein Reisekunde seine Anzahlung auf einen Reisepreis wieder, wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt?
Wenn der Reiseveranstalter eine gebuchte Pauschalreise (Kreuzfahrt) absagt, muss er innerhalb von 14 Tagen Weiterlesen
Wenn man sein Kreuzfahrtschiff verpasst, da ein separat gebuchter Flug zum Ausgangshafen wegen Unwetter Verspätung hat, kann man dann kostenfrei stornieren?
Nein. Die selbstorganisierte Anreise zum Schiff fällt in den Risikobereich des Urlaubers. Wenn das Schiff nicht rechtzeitig erreicht wird und ohne den Reisenden abfährt, kann der Reiseveranstalter der Kreuzfahrt Stornokosten vom Urlauber verlangen. Um diese Fälle zu vermeiden, Weiterlesen
Was ist, wenn eine Kreuzfahrt wegen Corona-Fällen an Bord abgebrochen wird und die Passagiere vorzeitig von Bord müssen. Bekommt man als nicht an Corona erkrankter Passagier einen Teil des Reisepreises wieder?
Ja. Wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt vorzeitig abbricht, muss für den nicht Weiterlesen