Aufgrund eines Verdi-Streiks an Flughäfen wurde mein Flug zum Starthafen meiner einwöchigen Kreuzfahrt gestrichen und die Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, da keine zeitnahe Nachreise möglich war. Bekomme ich den Reisepreis zurück?

Ja. Sagt der Reiseveranstalter eine Pauschalreise ab, muss er innerhalb von 14 Tagen den vollständigen Reisepreis erstatten. Kann sich der Reiseveranstalter bezüglich der Absage auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen, Weiterlesen