Nein.Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, steht dem Kunden neben der Erstattung des Reisepreises ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch zu. Weiterlesen
Nein.Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, steht dem Kunden neben der Erstattung des Reisepreises ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch zu. Weiterlesen