Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘Geld zurück Kreuzfahrt abgesagt’

Welche Ansprüche hat ein Reisekunde, wenn der Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt wegen eines Maschinenschadens am Schiff absagt?

  • Mittwoch, 3. Januar 2024

Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, hat der Kunde einen Anspruch darauf, sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis erstattet zu bekommen. Die Erstattung muss ohne Abzüge vorgenommen werden und hat innerhalb von 14 Tagen nach der Absage zu erfolgen. Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Kann ein Reiseveranstalter 100% des Reisepreises als pauschale Stornokosten verlangen, wenn der Urlauber eine gebuchte Kreuzfahrt eine Woche vor Reisestart storniert?




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  • Stand: Januar 2026




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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