Es kommt darauf an, ob die Anreise per Flug mit zum Reisevertrag gehört. Gehört die Fluganreise mit zum Leistungsumfang des Reisevertrages, haftet der Reiseveranstalter für Flugverspätungen, Überbuchungen oder Flugstreichungen. Weiterlesen
Es kommt darauf an, ob die Anreise per Flug mit zum Reisevertrag gehört. Gehört die Fluganreise mit zum Leistungsumfang des Reisevertrages, haftet der Reiseveranstalter für Flugverspätungen, Überbuchungen oder Flugstreichungen. Weiterlesen