Welche Ansprüche hat man als Urlauber gegen den Reiseveranstalter, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wird, weil ein Schiffsneubau nicht rechtzeitig fertig wird?

Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, da ein Schiff nicht einsetzbar ist, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, dass der bezahlte Reisepreis (bzw. eine Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet wird. Es können sich zudem Schadensersatzansprüche des Urlaubers ergeben. Weiterlesen