Wenn eine Fluggesellschaft den zum Reisevertrag gehörenden Flug zum Ausgangshafen einer Kreuzfahrt aus wirtschaftlichen Gründen (zu hohe Kerosinpreise) annulliert, kann der Reiseveranstalter dann die Kreuzfahrt für den betroffenen Urlauber entschädigungslos absagen?

Nein. Gehört der Flug zum Schiff mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Flug auch zur Verfügung stellen. Wenn der Leistungsträger, sprich die Airline, den Flug aus wirtschaftlichen Erwägungen absagt, fällt das in den Risikobereich des Reiseveranstalters; Weiterlesen