Bei der Stornierung einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter pauschale Stornokosten verlangen, soweit dieses vertraglich zwischen dem Reisekunden und dem Reiseveranstalter vereinbart wurde. Entsprechende Stornopauschalen finden sich zumeist in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters. Die Höhe der Stornopauschalen muss aber angemessen sein, pauschale Stornokosten in Höhe von 100% des Reisepreises gelten als nicht angemessen. Zahlreiche Urteile zu der Höhe von Stornokosten finden sich in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Kreuzfahrt absagen’
Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, da das eingeplante Schiff erst durch ein gefährliches Seegebiet (Rotes Meer) müsste, um rechtzeitig zum Startpunkt der Kreuzfahrt zu kommen, hat man dann als Kunde keinen Entschädigungsanspruch, obwohl die eigentliche Kreuzfahrt überhaupt nichts mit dem gefährlichen Seegebiet zu tun hat?
Wenn sich ein Reiseveranstalter bei der Absage einer Kreuzfahrt auf einen sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand (Gefahrenlage) beruft, muss er genau darlegen, warum die vom Kunden gebuchte Kreuzfahrt (Reise) hiervon betroffen ist. Liegt lediglich eine unternehmerische Entscheidung der Reederei vor, ein Seegebiet zu umfahren, Weiterlesen
Kann man als Betroffener der Flutkatastrophe kostenfrei von einer gebuchten Kreuzfahrt zurücktreten, da man sich jetzt um sein zerstörtes Haus kümmern muss?
Ein kostenfreier Rücktritt ist nicht möglich, da das schädigende Ereignis aus dem Risikobereich des Reisenden kommt und mit der gebuchten Reise in keinem Zusammenhang steht. Viele Reiseveranstalter bieten Betroffenen der Flutkatastrophe aber kulante Weiterlesen
Kann ich meine Kreuzfahrt im Herbst kostenfrei stornieren, wenn eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) an Bord vorgeschrieben ist?
Nein. Eine Pauschalreise kann kostenfrei storniert werden, wenn es auf der Reise erhebliche Beeinträchtigung gibt bzw. diese zu erwarten Weiterlesen
Meine Kreuzfahrt in Asien wurde wegen des Coronavirus vorzeitig abgebrochen, da Folgehäfen nicht angefahren werden konnten. Bekomme ich Geld zurück?
Ja. Die Verkürzung der Kreuzfahrt stellt einen Reisemangel dar. Eine anteilige Erstattung des Reisepreises ist Weiterlesen
Wenn man kurz vor Urlaubsstart eine Kreuzfahrt storniert, muss man dann trotzdem den gesamten Reisepreis bezahlen?
Nein, nur einen Teil. Reisekunden können vor Beginn einer Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.