Es kommt auf die jeweilige Situation an. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, die wegen höherer Gewalt gekündigt werden kann, wenn es nach Buchung der Reise zu einem Ereignis kommt, das die Durchführung Reise gefährlich macht oder die Reise erheblich beeinträchtigen könnte. Eine Gefahr muss aber konkret und wahrscheinlich sein. Ist das der Fall, können sowohl der Reisekunde wie auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Kunde bekommt den Reisepreis zurück, weitere Ansprüche hat er aber nicht. Einzelne Terroranschläge, so wie kürzlich in der Türkei, rechtfertigen in der Regel jedoch keine Kündigung des Vertrages zukünftiger Reisen. Sagt der Reiseveranstalter dennoch die Reise ab, hat der Urlauber gegen gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz.Wird nur die Route einer Kreuzfahrt geändert und Häfen in der Türkei fallen aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung berechtigt. Weiterlesen