Würzburger Tabelle – zum Reiserecht bei Kreuzfahrten

Reiserecht bei Kreuzfahrten

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Artikel mit dem Schlagwort ‘Landgang fällt aus’

Kann man einen Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen, wenn vor der Reise erhebliche Änderungen mitgeteilt werden?

  • Samstag, 1. Oktober 2016

Ja. Kommt es zu größeren Änderungen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Kündigung des Vertrages nach § 651e I BGB berechtigt. Der Reisekunde hat dann Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises, Weiterlesen

    • Kreuzfahrtfrage der Woche

Kreuzfahrtfrage der Woche

  • Niedrigwasser in der Donau, Mosel und im Rhein führt derzeit (September 2026) zu Änderungen bei Flusskreuzfahrten. Einige Reiseveranstalter bieten Umbuchungen von Reisen auf einen späteren Zeitpunkt an. Muss der Kunde einem Umbuchungsangebot zustimmen?




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  • Stand: Januar 2026




Kontakt:
Anwaltskanzlei Rodegra
Kay P. Rodegra
Schweinfurter Str. 6
D-97080 Würzburg
Telefon: 0931 / 4654218
Fax: 0931 / 4654219
E-Mail: ra@rodegra-law.de
Web: rodegra-law.de

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