Nein. Ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist nur möglich, wenn es nach der Buchung zu einem Ereignis kommt, dass die Reise erheblich beeinträchtigt oder gefährlich macht. Die entsprechende Regelung findet sich im Reisevertragsrecht, genauer in § 651h III BGB. Ebenso ist ein kostenfreier Weiterlesen