Nein. Gehört der Flug zum Schiff mit zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Flug auch zur Verfügung stellen. Wenn der Leistungsträger, sprich die Airline, den Flug aus wirtschaftlichen Erwägungen absagt, fällt das in den Risikobereich des Reiseveranstalters; Weiterlesen