Ist es als Reisekunde notwendig, bei Mängeln auf einer Kreuzfahrt nach der Reise umgehend einen Fachanwalt (Fachanwältin) für Reiserecht zu beauftragen, um seine Entschädigungsansprüche geltend zu machen?

Nein. Bei kleineren Mängeln ist die Beauftragung eines Anwalts/Anwältin nicht gleich erforderlich. Der enttäuschte Urlauber sollte es erstmal selbst versuchen, seine Ansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden und durchzusetzen. Reiseveranstalter verhalten sich bei begründeten Reklamationen oftmals kulant. Rechtsbeistand sollte man bei schwerwiegenden Mängeln nehmen und natürlich auch, wenn es zu einem Personen- und größeren Sachschaden auf der Reise gekommen ist. Weiterlesen

Wenn die gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff in die Werft muss, muss der Reisekunde dann eine angebotene Ersatzreise auf einem anderen Schiff mit ganz anderen Zielen auf der Kreuzfahrtroute akzeptieren und antreten?

Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise Weiterlesen